Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Werkstattleistungen, mobile Serviceleistungen, Pannenhilfe und Fahrradvermietung des Fahrradhauses Neßeler.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Fahrradhaus Neßeler und seinen Kunden über den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes, Ersatzteilen und Zubehör, über Werkstatt- und Reparaturleistungen, mobile Service- und Pannenhilfeleistungen sowie über die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kauf-, Werkstatt-, Service- oder Mietvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn das Fahrradhaus Neßeler ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragspartner
Fahrradhaus Neßeler
Inhaber: Tobias Neßeler
Hammer Str. 79
59075 Hamm
Telefon:
02381 71250
E-Mail:
info@fahrradhaus-nesseler.de
3. Vertragsschluss und Terminreservierungen
3.1 Angebote auf der Webseite
Darstellungen von Fahrrädern, Gebrauchtfahrrädern, E-Bikes, Zubehörteilen, Preisen und Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Angaben zu Ausstattung, Zustand, Verfügbarkeit und technischen Daten werden sorgfältig erstellt. Maßgeblich sind jedoch die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften und der dokumentierte Zustand.
3.2 Verkauf
Kaufverträge über Fahrräder, E-Bikes, Ersatzteile und Zubehör werden ausschließlich im Geschäft des Fahrradhauses Neßeler geschlossen. Anfragen über Telefon, E-Mail, WhatsApp, soziale Netzwerke oder die Webseite sind unverbindlich.
3.3 Werkstatt- und Servicetermine
Eine Terminvereinbarung über Telefon, WhatsApp, E-Mail oder das Online-Terminportal reserviert zunächst lediglich einen Termin. Der konkrete Werkstattvertrag kommt grundsätzlich erst bei Annahme des Fahrrads und Vereinbarung des Leistungsumfangs zustande.
3.4 Mietradreservierungen
Mietfahrräder können im Geschäft sowie über Telefon, WhatsApp, E-Mail, Online-Terminportal oder andere angebotene Kommunikationskanäle reserviert werden. Der eigentliche Mietvertrag kommt erst bei der Übergabe des Mietfahrrads im Geschäft zustande.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der Ware, Abnahme der Werkstattleistung, Rückgabe des Mietfahrrads oder nach Erbringung der vereinbarten Serviceleistung fällig.
Ein Zahlungsverzug tritt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Gesetzliche Verzugszinsen und nachweisbare Verzugskosten bleiben unberührt.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann kostenpflichtig sein. Über die Kosten wird der Kunde vor der Erstellung informiert. Eine Anrechnung auf einen späteren Auftrag erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Fahrradhauses Neßeler.
Bei gebrauchten Fahrrädern und E-Bikes wird der bei Übergabe vorhandene Zustand im Kaufvertrag, auf dem Verkaufsbeleg oder in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Übliche alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Zustand entsprechen.
Angaben des Herstellers zu Reichweite, Verbrauch, Akkuleistung, Belastbarkeit oder Gewicht sind Richt- beziehungsweise Herstellerwerte. Die tatsächlich erreichbaren Werte können insbesondere durch Fahrweise, Beladung, Temperatur, Reifendruck, Gelände, Unterstützungsstufe und Zustand des Fahrrads abweichen.
6. Mängelrechte beim Kauf
Für Mängel an verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Herstellergarantien oder sonstige freiwillige Garantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein. Der jeweilige Garantieumfang richtet sich nach den Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Eine mögliche Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern wird nicht allein durch diese AGB vereinbart. Sie ist nur wirksam, wenn der Kunde vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert im jeweiligen Kaufvertrag vereinbart wurde. Die gesetzlich zulässige Mindestfrist bleibt unberührt.
7. Werkstatt-, Inspektions- und Reparaturaufträge
Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Der Kunde soll bekannte Schäden, Vorschäden, Umbauten und sonstige für die Reparatur relevante Besonderheiten bei der Annahme mitteilen.
Vereinbart der Kunde eine Kostenobergrenze, wird das Fahrradhaus Neßeler den Kunden informieren, sobald erkennbar wird, dass diese voraussichtlich überschritten wird. Weitergehende Arbeiten erfolgen grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden.
Ist der Kunde nicht erreichbar, dürfen ohne zusätzliche Freigabe nur solche Maßnahmen vorgenommen werden, die zur Sicherung des Fahrrads, zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden weiteren Schadens oder zur Durchführung bereits ausdrücklich beauftragter Arbeiten erforderlich sind.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wird eine wesentliche Überschreitung erkennbar, wird der Kunde informiert.
Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt. Gesetzliche Rückgabe- oder Entsorgungspflichten bleiben unberührt.
Bei vom Kunden bereitgestellten Bauteilen haftet das Fahrradhaus Neßeler nicht für Mängel, die auf der Beschaffenheit, mangelnden Kompatibilität oder Fehlerhaftigkeit dieser Bauteile beruhen. Die Verantwortung für eine fachgerechte Montage bleibt unberührt.
Erforderliche Funktions-, Diagnose- und Probefahrten dürfen im notwendigen Umfang durchgeführt werden.
8. Fertigstellung, Abnahme und Abholung
Nach Fertigstellung wird der Kunde über den vereinbarten Kommunikationsweg informiert. Das Fahrrad soll anschließend innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt werden.
Erfolgt trotz einer weiteren Abholaufforderung und einer angemessenen Nachfrist keine Abholung, kann für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr verlangt werden. Eine Lagergebühr wird nur erhoben, wenn der Kunde zuvor über deren Höhe informiert wurde oder tatsächlich angemessene Lagerkosten entstanden sind.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind.
Das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an den zur Reparatur übergebenen Sachen bleibt unberührt.
9. Mängelrechte bei Werkstattleistungen
Für Werkstatt-, Inspektions- und Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Kunde sollte einen festgestellten Mangel möglichst zeitnah mitteilen und dem Fahrradhaus Neßeler Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung geben. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Keine Mängelansprüche bestehen für normalen Verschleiß oder für Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Nutzung, Unfall, Fremdeinwirkung, fehlende Wartung oder Veränderungen durch Dritte verursacht wurden.
10. Mobiler Service und 24-Stunden-Pannenhilfe
Anfragen für mobile Service- und Pannenhilfeleistungen können telefonisch sowie über die angebotenen Kommunikationskanäle gestellt werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Fahrradhaus Neßeler den Auftrag bestätigt und die Durchführung übernimmt.
Der voraussichtliche Preis beziehungsweise die Berechnungsgrundlage wird vor der Anfahrt mitgeteilt. Zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
Angegebene Ankunftszeiten sind voraussichtliche Zeitangaben. Verkehr, Wetter, Entfernung, laufende Einsätze und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen können zu Verzögerungen führen. Eine durchgehende Erreichbarkeit begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Ankunftszeit.
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Einsatzort gefahrlos erreichbar ist und er zur Beauftragung der Arbeiten am betreffenden Fahrrad berechtigt ist.
Bei einem ausdrücklich angeforderten Besuch zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Zusätzliche, nicht ausdrücklich angeforderte Leistungen und nicht zwingend benötigte Waren werden von einer gesetzlichen Ausnahme nicht automatisch erfasst.
Soweit bei anderen außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen gesondert. Mit einer Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11. Reservierung und kostenlose Stornierung von Mieträdern
Mietfahrräder können über alle vom Fahrradhaus Neßeler angebotenen Kommunikationskanäle reserviert werden. Eine Reservierung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit des vereinbarten Mietfahrrads.
Reservierungen können bis zur Übergabe des Mietfahrrads jederzeit kostenlos storniert werden. Bei Nichterscheinen wird keine Stornogebühr berechnet.
Der Mietvertrag und die Zahlungspflicht beginnen erst mit der tatsächlichen Übergabe des Mietfahrrads.
12. Übergabe, Mindestalter und Kaution
Vertragspartner und Abholer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und bei der Übergabe ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzeigen.
Minderjährige dürfen ein Mietfahrrad nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten und unter Verantwortung eines volljährigen Mieters nutzen.
Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 150 Euro je Mietfahrrad zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, vollständiger und fristgerechter Rückgabe zurückerstattet. Eine Verrechnung erfolgt nur mit fälligen und nachvollziehbar begründeten Ansprüchen. Ein nicht benötigter Restbetrag wird dem Kunden erstattet.
Der Zustand des Mietfahrrads und des ausgegebenen Zubehörs kann bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen sind vor Fahrtbeginn mitzuteilen.
13. Nutzung der Mietfahrräder
Das Mietfahrrad darf nur von den im Mietvertrag benannten Personen und nur entsprechend seiner vorgesehenen Bauart genutzt werden.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
- die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten,
- das Fahrrad sorgfältig und sachgemäß zu behandeln,
- die zulässige Belastungsgrenze einzuhalten,
- Hinweise zur Bedienung und Akkunutzung zu beachten,
- das Fahrrad nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu nutzen,
- das Fahrrad nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben,
- keine technischen Veränderungen vorzunehmen,
- das Fahrrad nicht für Rennen, Sprünge oder andere nicht bestimmungsgemäße Nutzungen einzusetzen.
Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms wird ausdrücklich empfohlen. Gesetzliche Helmpflichten für besondere Fahrzeugarten bleiben unberührt.
14. Sicherung und Sorgfaltspflichten
Wird das Mietfahrrad unbeaufsichtigt abgestellt, muss es mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Die bei Übergabe mitgeteilten Sicherungsanforderungen und die Bedingungen des Fahrradversicherers sind einzuhalten.
Schlüssel, Akkus, Ladegeräte, Displays und sonstiges Zubehör sind sorgfältig aufzubewahren und zusammen mit dem Mietfahrrad vollständig zurückzugeben.
Der Mieter muss erkennbare technische Probleme, insbesondere an Bremsen, Reifen, Lenkung, Beleuchtung oder Antrieb, unverzüglich melden und die Fahrt beenden, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleistet ist.
15. Verhalten bei Unfall, Beschädigung oder Diebstahl
Unfälle, Stürze, Beschädigungen, Verlust und Diebstahl sind dem Fahrradhaus Neßeler unverzüglich mitzuteilen.
Bei einem Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Vorgangsnummer und alle für die Bearbeitung des Versicherungsfalls erforderlichen Informationen sind dem Fahrradhaus Neßeler zur Verfügung zu stellen.
Bei einem Unfall sollen die Personalien der Beteiligten, mögliche Zeugen, der Unfallort und der Unfallhergang dokumentiert werden. Der Mieter darf ohne vorherige Zustimmung keine Anerkennung fremder Ansprüche im Namen des Fahrradhauses Neßeler abgeben.
Reparaturen am Mietfahrrad dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Fahrradhauses Neßeler beauftragt oder durchgeführt werden. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben unberührt.
16. Versicherung und Haftung des Mieters
Die Mietfahrräder sind nach Maßgabe des bestehenden Versicherungsvertrags bei ENRA versichert. Nach dem derzeit bestehenden Versicherungsvertrag ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.
Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Ein eigener unmittelbarer Anspruch des Mieters gegen den Versicherer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Versicherungsleistungen werden auf mögliche Ansprüche des Fahrradhauses Neßeler wegen desselben Schadens angerechnet.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Für normale, vertragsgemäße Abnutzung haftet der Mieter nicht.
Wird eine Versicherungsleistung aufgrund einer vom Mieter schuldhaft verursachten Verletzung von Sicherungs-, Anzeige- oder Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise verweigert, bleibt eine Haftung des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
Die Fahrradversicherung umfasst nicht automatisch Schäden, die der Mieter anderen Personen oder fremden Sachen zufügt. Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters wird daher empfohlen.
17. Rückgabe des Mietfahrrads
Das Mietfahrrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt während der vereinbarten Rückgabezeiten vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, der einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht.
Bei einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe wird für jeden begonnenen zusätzlichen Mietzeitraum der hierfür regulär geltende Mietpreis berechnet. Eine zusätzliche Vertragsstrafe wird nicht erhoben.
Weitergehende, tatsächlich entstandene und nachweisbare Schäden wegen einer verspäteten Rückgabe können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des bereits vereinbarten Mietpreises, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine bestimmte Reichweite eines E-Bikes wird nicht garantiert. Sie hängt insbesondere von Fahrweise, Unterstützungsstufe, Beladung, Temperatur, Gelände, Reifendruck und Akkuzustand ab.
18. Haftung des Fahrradhauses Neßeler
Das Fahrradhaus Neßeler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das Fahrradhaus Neßeler unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die auf der Webseite veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Soweit zur Bearbeitung eines Diebstahl- oder Versicherungsfalls erforderlich, können die notwendigen Daten an Polizei, Versicherer, Sachverständige oder sonstige beteiligte Stellen übermittelt werden.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Das Fahrradhaus Neßeler ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Fahrradhauses Neßeler Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
